Zuschüsse für Seminare nach dem JFG des Landes Niedersachsen
Vereine, die zum CVJM Landesverband Oldenburg e.V. gehören, können über uns für Seminare oder Schulungen, Bildungsmittel nach dem JFG des Landes Niedersachsen erhalten. Jugend- / Kinder oder Famliienfreizeiten sind davon ausgeschlossen.
In den Voraussetzungen findet ihr alle Hinweise, die für die Beantragung wichtig sind. Entsprechende Fristen sind einzuhalten, weil eine Förderung sonst ggf. nicht berücksichtigt werden kann.
Weitere Informationen zum JFG: Jugendförderungsgesetz des Landes Niedersachsen
Um eine Zuschusswahrscheinlichkeit zu erhöhen, sollte die Voranmeldung bis zum 20. Januar 2024 beim Landesverband Oldenburg ausgefüllt eingereicht werden. Anträge nach dem 20. Januar können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden!
Zuschussanträge und Listen für JFG-Seminare
PDF Formulare bitte vor dem Ausfüllen herunterladen und mit einem PDF Programm ausfüllen
Bei der Antragsstellung sind ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
-Teilenehmendenliste (15 Personen pro Liste jeweils Vorder- und Rückseite im ORIGINAL)
– Seminarprogamm
– Tagesablauf
– Zusammenstellung der Ein- und Ausgaben (mit Belege in Kopie)
Reisekosten- / Fahrtkostenerstattung
PDF Formulare bitte vor dem Ausfüllen herunterladen und mit einem PDF Programm ausfüllen
(Mitarbeitende beim TEN SING NordSeminar, Vorstand Landesverband, genehmigte Fahrten für den CVJM Landesverband Oldenburg)
Formular zur Abrechnung von Fahrtkosten mit privatem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln für Mitarbeitende von JFG-Seminaren
Verdienstausfall für ehrenamtliche Mitarbeitende und Leiter:innen von CVJM- Maßnahmen
Wer ehrenamtlich an Bildungsseminaren oder an Gremiensitzungen für den CVJM in leitender oder mitarbeitender Funktion teilnimmt, kann über das Land Niedersachsen einen Verdienstausfall beantragen, wenn die Durchführung der Maßnahme oder die Sitzung von einer Nichtteilnahme des*der Antragsteller*in bedroht wäre.
Weitere Infos und hilfreiche Links:
https://www.jugendserver-niedersachsen.de/index.php?id=gesetze