Hinweise für die Kinder- und Jugendarbeit – gütig ab dem 3. April
Seit dem 03.04.2022 gilt die neue Corona-Verordnung. Mit dieser fällt ein Großteil der bislang gültigen Schutzmaßnahmen weg.
Die Angebote der Jugendarbeit sind nun wieder ohne Einschränkungen möglich: Es gibt keine Begrenzungen der Gruppengröße, keine 2G/3G-Regelung oder Testpflicht und auch keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes mehr. Da sich Schüler*innen in den Osterferien nicht (wie in der Schulzeit üblich) regelmäßig testen müssen, kann es in den kommenden 2 Wochen somit verstärkt zu unerkannten Infektionen kommen.
Wir empfehlen euch weiterhin vorsichtig zu sein und ggf. gemeinsam mit den Teilnehmer*innen und Gruppenmitgliedern geeignete Schutzmaßnahmen zu vereinbaren. Als Veranstalter bzw. Hausherr habt ihr die Möglichkeit, bei euren Angeboten strengere Regelungen durchzusetzen als diese von der Corona-Verordnung vorgesehen sind.