CVJM Landesverband Oldenburg e.V.

Änderungen in der Corona-Verordnung

Hinweise für die Kinder- und Jugendarbeit – gütig ab dem 3. April

Seit dem 03.04.2022 gilt die neue Corona-Verordnung. Mit dieser fällt ein Großteil der bislang gültigen Schutzmaßnahmen weg.

Die Angebote der Jugendarbeit sind nun wieder ohne Einschränkungen möglich: Es gibt keine Begrenzungen der Gruppengröße, keine 2G/3G-Regelung oder Testpflicht und auch keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes mehr.  Da sich Schüler*innen in den Osterferien nicht (wie in der Schulzeit üblich) regelmäßig testen müssen, kann es in den kommenden 2 Wochen somit verstärkt zu unerkannten Infektionen kommen.

Wir empfehlen euch weiterhin vorsichtig zu sein und ggf. gemeinsam mit den Teilnehmer*innen und Gruppenmitgliedern geeignete Schutzmaßnahmen zu vereinbaren. Als Veranstalter bzw. Hausherr habt ihr die Möglichkeit, bei euren Angeboten strengere Regelungen durchzusetzen als diese von der Corona-Verordnung vorgesehen sind.

Aus der Corona Info 59 des Landesjugendring Niedersachsen.

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