CVJM Landesverband Oldenburg e.V.

Verdienstausfall für Ehrenamtliche

Wenn Du in diesem Jahr ehrenamtlich auf Maßnahmen, Freizeiten, etc. mitarbeitest und dafür unbezahlten Urlaub nehmen müsstest, hast du die Möglichkeit, dir dein Verdienst zum Teil durch das Land Niedersachsen erstatten zu lassen.

Voraussetzung: Du hast eine gültige Juleica.
Alle Infos zum Verdienstausfall findest du hier.

Du willst einen Vorantrag stellen? Dann fülle den Antrag aus und sende ihn bis spätestens 15.01.!! an info@cvjm-niedersachsen.de

Du weißt noch nicht, ob du sicher dabei bist?
Dann stelle lieber einen Vorantrag und wirf deinen Hut schon mal im Ring!
Zurückziehen ist immer problemlos möglich – später noch reinkommen eher schwer!

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